THAI YOGA
MASSAGE STRETCH

 

Die Thai-Yoga Stretch Massage besteht aus passiven, dem Yoga entnommenen Dehnbewegungen, Gelenksmobilisationen und Druckpunktmassagen.
Zehn ausgewählte „Energielinien“, die nach traditioneller Lehre den Körper durchziehen, werden über sanfte aus dem Yoga entnommene Dehnung durchgeführt wodurch sich Blockaden auf physischer, energetischer, emotionaler oder geistiger Ebene lösen können. Als Therapeutin der Körpertherapie führe ich auf Wunsch eine 20 minütige Diagnostik Ihres Körpers vor der Massage durch. 
 
 

Die Terminvergabe erfolgt am schnellsten über eine WhatsApp Nachricht über den WhatsApp Button.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Bitte klären Sie bei Bedenken wegen gesundheitlicher Probleme zuvor die Teilnahme mit Ihrem Arzt ab!
  • Bitte tragen Sie bequeme Kleidung 
  • Bitte legen Sie zuvor Uhren und Schmuck ab
  • Bitte waschen Sie kurz bevor Sie die Massage beginnen, Ihre Hände und Füße und tragen Sie Socken

Ich wünsche Ihnen eine wohltuende Behandlung! 

Termin nach Vereinbarung

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Einlass pünktlich zu Ihrem Terminbeginn.

Terminbestätigung erfolgt über WhatsApp!

 

Bitte nur mit Anmeldung erscheinen!

Thai Yoga Massage Stretch

Thai Yoga
Massage Stretch

Termin nach Vereinbarung

10er-Kurskarten

Bei Buchung der 10er-Karte für Kurse besteht nach Paragraph 20 der zentralen Prüfstelle für Prävention die Möglichkeit eine Teilnahmebestätigung für die Krankenkassenbezuschussung zu erhalten. Hierzu berate ich dich gerne persönlich. Schreib mir einfach eine Mail.

Stornobedingungen:

Buchungen sind maximal bis 24 Stunden vor Kursbeginn stornierbar.

GEPRÜFT UND ZERTIFIZIERT

Meine Kurse sind von der zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert und werden von allen Krankenkassen bezuschusst.

Das Prüfsiegel vergeben wir in den vier Handlungs­feldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittel­konsum als Zertifizierung für Präventionskurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind.

Zertifikat

Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V